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Nadine Hillebrecht
Ihre Pflegeberaterin
Das Pflegegeld wird pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 von der Pflegekasse monatlich auf ihr Konto überwiesen.
Der Pflegebedürftige kann beim Pflegegeld frei über die Verwendung entscheiden.
Meist wird dieses Geld als Anerkennung oder Entschädigung an die Pflegeperson gezahlt.
Das Pflegegeld steigt mit dem Pflegegrad, denn je nach Aufwand der Pflege sollen die pflegenden Angehörigen auch mehr für ihr Engagement bekommen.
Die Höhe des gewährten monatlichen Pflegegeldes richtet sich nach dem individuellen Pflegegrad. In dieser übersichtlichen Tabelle erhalten Sie detaillierte Informationen über Ihren Anspruch entsprechend Ihrem Pflegegrad.
Sobald die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind, wird Ihnen das monatliche Pflegegeld von Ihrer zuständigen Pflegekasse ab Antragsstellung regelmäßig überwiesen.
Alle drei Jahre soll das Pflegegeld sowie alle anderen Leistungen gemäß der Preisentwicklung angepasst werden. Der erste Anpassungszeitpunkt hierfür ist dann der 01.01.2028
Um Pflegeleistungen zu beantragen, ist es erforderlich, dass entweder die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt. Diesen reichen Sie dann bei der zuständigen Pflegekasse ein, welche stets mit Ihrer Krankenkasse verbunden ist.
Sie können den Antrag auf Pflegegeld formlos stellen und dafür einen einfachen Anruf tätigen, eine E-Mail schreiben oder einen Brief verfassen. Die Pflegekasse wird Ihnen daraufhin sämtliche benötigten Formulare zusenden.
Bei Ihrem Antrag müssen Sie angeben, ob Sie lieber Pflegegeld erhalten möchten oder Sachleistungen in Anspruch nehmen wollen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer Kombination aus beiden Varianten. In den nachfolgenden Abschnitten werden Ihnen diese Optionen näher erläutert.
Für den Anspruch auf Pflegegeld als Leistung der Pflegekassen müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese gelten, wenn Sie zuhause gepflegt und betreut werden möchten.
Folgende Bedingungen sind also zu beachten:
Ihre Pflegeberaterin
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