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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ja, das bin ich. Ich möchte ihnen die bestmögliche Unterstützung bieten, damit Sie genau die Pflegeleistungen beantragen, die ihnen oder ihren Liebsten zustehen.

Wenn man seinen Alltag nicht mehr oder nur noch eingeschränkt selbstständig bewältigen kann, gilt man als pflegebedürftig. Dabei können die Gründe für eine Pflegebedürftigkeit sowohl körperlicher, psychischer oder kognitiver Natur sein.

Nachdem wir zusammen ihren Antrag ausgefüllt und versendet haben, bereite ich Sie individuell und optimal auf ihr Gespräch mit dem medizinischen Dienst vor. Nach dem Termin des MD fertigt dieser ein Gutachten anhand von sechs verschiedenen Modulen an. Dies ist die Grundlage für die finale Entscheidung der Pflegekasse über ihren Pflegegrad.

Häufig kommt es vor, dass sich die Situation der pflegebedürftigen Person im Laufe der Zeit verändert bzw. verschlechtert. Bei einem ausführlichen Beratungstermin schauen wir ob die Voraussetzungen einer Höherstufung gegeben sind.

Wenn Sie ihren Pflegegrad nicht für zutreffend halten, berate ich Sie gerne bezüglich eines Widerspruchverfahrens. Gerne übernehme ich dabei die gesamte Korrespondenz mit ihrer Pflegekasse.

Ja, dies ist überhaupt kein Problem.
Die Gespräche können wir sowohl telefonisch als auch online komplett ortsunabhängig führen. Ich bin überall für Sie da, egal ob an der Nordsee oder in den Alpen.