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Entlastungsbetrag - Mehr Entlastung für Sie im Alltag

Der Entlastungsbetrag ist dazu da, um pflegende Angehörige zu entlasten

Pflegeberaterin-Frau Hillebrecht, mit zwei Personen bei einer Pfelgegrad Beratung

Dabei beträgt die Höhe des Entlastungsbetrages bei allen Pflegegraden monatlich 125€. Dieser Betrag wird den Pflegebedürftigen nicht wie das Pflegegeld, direkt ausbezahlt, sondern ist an eine Dienstleistung gebunden.

Zertifizierte Entlastungsunternehmen sowie Pflegedienste können diesen Betrag direkt mit ihrer Pflegekasse abrechnen.
Sollten Sie jemanden suchen der z.B. für Sie einkaufen geht, kleine Botengänge übernimmt, im Haushalt hilft oder einfach mal mit ihnen spazieren geht, dann können Sie diesen Betrag dafür nutzen. Sollten Sie diesen Betrag noch nie genutzt haben verfällt dieser erst immer zum 30.06 des Folgejahres und wird bis zu diesem Zeitpunkt für Sie kumuliert.

Bei Fragen zu Ihrem verfügbaren Budget können Sie sich gerne an mich wenden.

Entlastungsbetrag Voraussetzungen

Nach dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) haben alle Personen, die zu Hause gepflegt werden und einen Pflegegrad besitzen, Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen..

Um den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind gesetzlich im § 45b SGB XI festgelegt. Der Betrag wird nur gewährt, wenn tatsächliche Leistungen in Anspruch genommen wurden. Das bedeutet, dass der Versicherte zunächst die Kosten für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen selbst trägt und anschließend die entsprechenden Rechnungen bei der zuständigen Pflegekasse einreicht.

Neben dem Erfordernis einer Zweckgebundenheit gibt es weitere Kriterien, welche von dem pflegebedürftigen Versicherten erfüllt werden müssen, um einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag geltend machen zu können. Hierzu gehören:

  • Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades
  • Die Pflege erfolgt im häuslichen Umfeld
  • Das Entlastungsgeld dient zur Unterstützung eines Angehörigen oder einer vergleichbaren Pflegeperson oder zur Förderung der Selbstständigkeit des pflegebedürftigen Menschen
  • Die entlastenden und betreuenden Leistungen, welche mit dem Entlastungsbetrag abgerechnet werden sollen, sind durch das jeweilige Landesrecht anerkannt

Ansparen des Entlastungsbetrags

Wenn Sie nicht den gesamten monatlichen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen, wird der übrig gebliebene Betrag auf den nächsten Kalendermonat übertragen. Falls Sie am Ende eines Jahres noch Leistungen übrighaben, können Sie diese bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Danach verfällt der Restbetrag endgültig.

Es kann sich lohnen, den Entlastungsbetrag anzusparen, wenn Sie die Entlastungsleistungen nicht jeden Monat benötigen. Auf diese Weise können Sie beispielsweise Ihren Eigenanteil für Kurzzeitpflege finanzieren und somit die Summe reduzieren, die aus eigener Tasche gezahlt werden muss.

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Gut zu wissen

Der Entlastungsbetrag steigt zum 01.01.2025 um 4,5 %

Im Jahr 2025 wird der Entlastungsbetrag gemäß dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) um 4,5 Prozent angehoben. Ab dem 01.01.2025 liegt er dann bei einem Betrag von insgesamt 131 Euro.

Diese Erhöhung wurde bereits im Jahr 2023 beschlossen und betrifft sowohl die finanziellen als auch die Sachleistungen der Pflegekasse für pflegebedürftige Personen.

Umwidmung der Pflegesachleistung

Möchten Sie ihre Unterstützung im Alltag erweitern und diese durch eine Finanzierung der Pflegekasse ermöglichen? Der sogenannte Umwandlungsanspruch bietet ihnen diese Option. Zusätzlich zu den 131€ des Entlastungsbetrags können Sie bis zu 40% ihrer Pflegesachleistungen für zusätzliche Betreuungsleistungen nutzen.

Ich stehe Ihnen gerne zur Seite und erläutere ihnen ausführlich, was hinter Umwandlung von Sachleistungen in Betreuungsleistungen steckt, wer davon profitieren kann und wie Sie die Anspruchshöhe berechnen können.

Ich bin davon überzeugt, dass Sie mit meinem Fachwissen und unserer Unterstützung die für Sie passende Lösung finden werden