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Nadine Hillebrecht
Ihre Pflegeberaterin
Die Verhinderungspflege ist eine weitere Leistung der Pflegekassen, die in Anspruch genommen werden kann, wenn die private Pflegeperson verhindert ist. Ist die Pflegeperson vorübergehend verhindert, sei es weil sie im Urlaub ist, einen Friseurtermin hat oder selber erkrankt ist, übernimmt die Pflegekasse ab einem
Pflegegrad 2 die nachgewiesenen Kosten der Ersatzpflege bis zu einem maximal Betrag von 3539€.
Die Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen eine wichtige Entlastung im Alltag. Viele wissen jedoch nicht: Sie kann bis zu einem Jahr rückwirkend beantragt werden. Das bedeutet, dass bereits entstandene Kosten unter bestimmten Voraussetzungen noch im Nachhinein von der Pflegekasse übernommen werden können..
Grundsätzlich kann die Verhinderungspflege flexibel genutzt werden:
Stundenweise Verhinderungspflege: Ideal für kurze Termine, Arztbesuche oder private Erledigungen.
Tageweise Verhinderungspflege: Sinnvoll bei längerer Abwesenheit, etwa im Urlaub oder bei Krankheit.
Diese flexible Regelung ermöglicht es, sowohl einzelne Stunden als auch ganze Tage oder mehrere Wochen finanziell abzusichern. So bleiben pflegende Angehörige handlungsfähig und gewinnen wertvolle Freiräume.
Ein entscheidender Punkt:
Bei einer tageweisen Verhinderungspflege wird das Pflegegeld während dieses Zeitraums gekürzt. Das bedeutet, dass für diese Tage nur ein anteiliger Betrag ausgezahlt wird. Bei einer rein stundenweisen Nutzung bleibt das Pflegegeld hingegen in der Regel ungekürzt, sofern eine bestimmte tägliche Stundenzahl nicht überschritten wird.
Viele Familien verschenken Geld, weil sie nicht wissen, dass die Verhinderungspflege rückwirkend bis zu zwölf Monate beantragt werden kann. Wurden also bereits Kosten für eine Ersatzpflege übernommen, lohnt sich eine Prüfung der Ansprüche.
Die Verhinderungspflege ist eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige. Sie bietet finanzielle Sicherheit bei kurzfristigen Terminen ebenso wie bei längeren Auszeiten. Durch die Möglichkeit der rückwirkenden Beantragung und die flexible Nutzung – stundenweise oder tageweise – schafft sie dringend benötigte Entlastung im Pflegealltag.
Wenn Sie unsicher sind, welche Ansprüche bestehen oder wie der Antrag gestellt wird, berate ich Sie gerne – es lohnt sich.
Die Ersatzpflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, ein Entlastungsunternehmen, oder durch Freunde bzw. Bekannte erfolgen.
Sollte die Ersatzpflege aber von einem nahen Angehörigen von ihnen übernommen werden, bekommen Sie nur den 1,5fachen Betrag ihres Pflegegeldes um die Ersatzpflege zu finanzieren.
Bedeutet bei einem Pflegegrad 2 würden Sie 520,50€ im Kalenderjahr erhalten.
Sie sind sich unsicher ob Sie einen Anspruch auf Verhinderungspflege haben oder wie Sie den Antrag richtig ausfüllen um alle Leistungen die ihnen zustehen auch wirklich in Anspruch nehmen zu können? Gerne helfe ich ihnen und berate Sie umfassend zur Verhinderungspflege und Kombinationsmöglichkeiten.
Wenn Sie jemanden stundenweise vertreten müssen und diese Abwesenheit weniger als acht Stunden am Tag dauert, sprechen wir von stundenweiser Verhinderungspflege.
Wenn Sie also zum Beispiel einmal wöchentlich für einen Termin eine sechsstündige Vertretung organisieren und dafür Verhinderungspflege beantragen möchten, kann dies auch öfter als an 42 Tagen im Jahr sein.
Es gibt verschiedene Gründe für stundenweise Verhinderungen:
Zum 1. Juli 2025 treten wichtige Ännderungen im Bereich der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in Kraft. Diese Neuereungen bieten mehr Flexibilität und Transparenz für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
Verlängerung der Verhinderungspflege auf 8 Wochen
Die Dauer des Anspruchs auf Verhinderungspflege wird von bisher 6 Wochen auf 8 Wochen verlängert. Zusätzlich entfällt die bisherige Voraussetzung der sogenannten „Vorpflegezeit“. Das bedeutet, dass die pflegende Person den Pflegebedürftigen nicht mehr zwingend 6 Monate im Voraus gepflegt haben muss, um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können.
Einheitlicher Jahresbetrag von 3.539€
Ab Juli 2025 werden die Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Dieser beträgt maximal 3.539€ pro Kalenderjahr. Pflegebedürftige können diesen Betrag flexible für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege verwenden. Die bisherige Regelung, dass nur ein Teil der Kurzzeitpflegeleistungen in Verhinderungspflege umgewandelt werden kann, entfällt.
Ihre Pflegeberaterin
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