0170 15 44 526
Montag - Freitag: 9:00 - 17:00

Pflegegeld - Ihre monatlichen Ansprüche

Pflegegeld, eine Anerkennung für Ihre pflegenden Angehörigen

Aktenordner beschriftet mit Pflegeversicherung, Betreff Pflegegeld

Das Pflegegeld wird pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 von der Pflegekasse monatlich auf ihr Konto überwiesen.
Der Pflegebedürftige kann beim Pflegegeld frei über die Verwendung entscheiden.

Meist wird dieses Geld als Anerkennung oder Entschädigung an die Pflegeperson gezahlt.

Das Pflegegeld steigt mit dem Pflegegrad, denn je nach Aufwand der Pflege sollen die pflegenden Angehörigen auch mehr für ihr Engagement bekommen.

Ihre Pflegegeld Ansprüche

Die Höhe des gewährten monatlichen Pflegegeldes richtet sich nach dem individuellen Pflegegrad. In dieser übersichtlichen Tabelle erhalten Sie detaillierte Informationen über Ihren Anspruch entsprechend Ihrem Pflegegrad.

Sobald die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind, wird Ihnen das monatliche Pflegegeld von Ihrer zuständigen Pflegekasse ab Antragsstellung regelmäßig überwiesen.

Pflegegrad 1 mit Logo vom Pflegeberatung Margarete

Pflegegrad 1

Kein Anspruch

Pflegegrad 2 mit Logo vom Pflegeberatung Margarete

Pflegegrad 2

347€

Pflegegrad 3 mit Logo vom Pflegeberatung Margarete

Pflegegrad 3

599€

Pflegegrad 4 mit Logo vom Pflegeberatung Margarete

Pflegegrad 4

800€

Pflegegrad 5 mit Logo vom Pflegeberatung Margarete

Pflegegrad 5

990€

Logo Pflege Margarete

Gut zu wissen

Das Pflegegeld steigt zum 01.01.2025 um 5%

  • Pflegegrad 1: Haben weiterhin keinen Anspruch auf Pflegegeld
  • Pflegegrad 2: Erhalten statt bisher 332 Euro nunmehr 347 Euro
  • Pflegegrad 3: Erhalten statt bisherigen 573 Euro jetzt 599 Euro
  • Pflegegrad 4: Bekommen anstelle von bisherigen 765 Euro nunmehr 800 Euro
  • Pflegegrad 5: Erhalten eine Erhöhung von 947 Euro auf 990 Euro

Alle drei Jahre soll das Pflegegeld sowie alle anderen Leistungen gemäß der Preisentwicklung angepasst werden. Der erste Anpassungszeitpunkt hierfür ist dann der 01.01.2028

Pflegegeld beantragen

Um Pflegeleistungen zu beantragen, ist es erforderlich, dass entweder die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt. Diesen reichen Sie dann bei der zuständigen Pflegekasse ein, welche stets mit Ihrer Krankenkasse verbunden ist.

Sie können den Antrag auf Pflegegeld formlos stellen und dafür einen einfachen Anruf tätigen, eine E-Mail schreiben oder einen Brief verfassen. Die Pflegekasse wird Ihnen daraufhin sämtliche benötigten Formulare zusenden.

Bei Ihrem Antrag müssen Sie angeben, ob Sie lieber Pflegegeld erhalten möchten oder Sachleistungen in Anspruch nehmen wollen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer Kombination aus beiden Varianten. In den nachfolgenden Abschnitten werden Ihnen diese Optionen näher erläutert.

Voraussetzungen Pflegegeld

Für den Anspruch auf Pflegegeld als Leistung der Pflegekassen müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese gelten, wenn Sie zuhause gepflegt und betreut werden möchten.

Folgende Bedingungen sind also zu beachten:

  • Sie müssen pflegeversichert sein (Pflichtversicherung in Deutschland)
  • Ihnen wurde mindestens ein anerkannter Pflegegrad 2 zugewiesen
  • Die häusliche Pflege muss in geeigneter Weise sichergestellt sein, zum Beispiel durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen oder einem Pflegedienst
  • Es besteht die Möglichkeit, das Pflegegeld mit sogenannten „Sachleistungen“ zu kombinieren. Dies ist empfehlenswert, wenn beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst als Sachleistung genutzt wird