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Pflegehilfsmittel - kostenlos zum Verbrauch

Pflegehilfsmittel - Es gibt sie, doch kaum einer nutzt sie!

Eine Frau-hält ein Pflegehilfsmittel Paket in den Armen

Die wenigsten Pflegebedürftigen wissen, dass sie schon ab einem Pflegegrad 1 einen Anspruch auf 42€ pro Monat für Pflegehilfsmittel haben. Mittlerweile gibt es viele Anbieter die ihnen monatlich ihre Pflegeboxen zukommen lassen. Diese finden Sie entweder im Internet oder fragen Sie bei ihrem nächsten Besuch in ihrer Apotheke ihres Vertrauens nach einer individuell zusammengestellten Box für Sie.

Wählen Sie dabei jeden Monat auf ihre Bedürfnisse angepasst aus verschiedenen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch wie z.B. Flächen- oder Händedesinfektionsmitteln, Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen.

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Gut zu wissen

Seit Juli 2024 gilt eine neue Beratungspflicht

Seit Juli 2024 gilt eine neue Beratungspflicht, die speziell die Versorgung mit Pflegemittelboxen betrifft. Diese Regelung zielt darauf ab, die Qualität der Beratung für Pflegebedürftige und deren Angehörige zu verbessern und sicherzustellen, dass sie optimal über die Nutzung und Auswahl von Pflegemitteln informiert sind.

Die neue Beratungspflicht verpflichtet Apotheken, Sanitätshäuser und andere Fachstellen, ausführlich und individuell zu beraten. Dies umfasst sowohl die Auswahl der geeigneten Pflegemittel als auch deren Anwendung und Handhabung. Ziel ist es, die Patienten und deren Betreuungspersonen in die Lage zu versetzen, die für ihre Bedürfnisse am besten geeignete Produkte auszuwählen und korrekt anzuwenden. Die Beratung soll sicherstellen, dass die Pflegebedürftigen die bestmögliche Unterstützung erhalten und ihre Lebensqualität durch die richtige Nutzung der Pflegemittel steigern können.

Besonders wichtig ist dabei, dass die Beratung nicht nur auf die Standardprodukte beschränkt ist, sondern auch individuelle Bedürfnisse berücksichtigt werden. Dies kann spezielle Anpassungen der Pflegeprodukte betreffen, die auf die gesundheitlichen und persönlichen Voraussetzungen der Pflegebedürftigen abgestimmt sind. Fachkräfte müssen dabei auch über Neuerungen und Verbesserungen im Bereich der Pflegemittel auf dem Laufenden bleiben, um stets aktuelle und fundierte Informationen geben zu können.

Darüber hinaus sollen regelmäßige Schulungen und Fortbildungen für die Berater stattfinden, um deren Fachwissen kontinuierlich zu erweitern und auf dem neuesten Stand zu halten. Dies stellt sicher, dass die Beratung stets qualitativ hochwertig und den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechend ist.
Diese Neuerung ist ein bedeutender Schritt hin zu einer besseren Versorgung und Unterstützung von Pflegebedürftigen. Sie trägt dazu bei, dass Menschen in Pflege- und Betreuungsverhältnissen besser informiert sind und die für sie richtigen Entscheidungen treffen können, was zu einer höheren Zufriedenheit und besseren Pflegequalität führt.