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Nadine Hillebrecht
Ihre Pflegeberaterin
Sie benötigen Unterstützung bei der Beantragung ihres Pflegegrades oder einer Höherstufung ihres bestehenden Pflegegrades (ehemals Pflegestufe)?
Ich stehe ihnen dabei gerne zur Seite. Ich weiß, dass der Prozess der Antragsstellung bis hin zum bewilligten Pflegegrad komplex und zeitaufwendig sein kann.
Deshalb möchte ich ihnen helfen, indem ich ihnen meine Expertise zur Verfügung stelle. Mein Ziel ist es, ihnen den Weg zu dem für Sie passenden Pflegegrad so einfach wie möglich zu gestalten.
Vertrauen Sie auf meine Erfahrungen, um sicher zu sein den für Sie passenden Pflegegrad zu erhalten.
Wie viel Pflegegeld steht mir bei einem Pflegegrad 1 zu?
Pflegebedürftige die den Pflegegrad 1 erhalten haben, haben keinen Anspruch auf Pflegegeld.
Allerdings gibt es andere finanzielle Leistungen der Pflegekasse um ihren Alltag zu erleichtern. Eine Möglichkeit ist der Entlastungsbetrag der monatlich 131€ beträgt.
Mehr zum Thema Entlastungsbetrag und Entlastungsleistungen finden Sie hier.
Als Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 steht ihnen ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 347€ zu.
Diese finanzielle Unterstützung ist eine der Leistungen auf die Sie ab einem Pflegegrad 2 Anspruch haben. Sie soll ihnen helfen die anfallenden Kosten für die Pflege zu tragen.
Dabei soll das Pflegegeld eine Anerkennung für die hohen Anforderungen und den Einsatz darstellen, den Pflegepersonen täglich leisten.
Als Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 3 haben Sie einen monatlichen Anspruch auf 599€ Pflegegeld.
Dieses Geld steht Ihnen zur freien Verfügung, jedoch ist es dafür Gedacht die Kosten der Pflege zu decken bzw. die finanzielle Belastung ein Stück weit zu minimieren.
Nutzen Sie das Pflegegeld am Besten um ihre Pflegepersonen ein wenig für ihre Arbeit zu entlohnen.
Mit dem Pflegegrad steigt auch das Pflegegeld. So haben Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 4 Anspruch auf 800€ monatlich.
Reicht das Pflegegeld nicht aus um ihre Pflege zu finanzieren, besteht die Möglichkeit ab einem Pflegegrad 2 die Pflegesachleistungen in Anspruch zu nehmen.
Alles zum Thema Pflegesachleistungen finden Sie hier.
Sollte ein Pflegegrad 5 bewilligt werden, bekommen Pflegebedürftige mit diesem Pflegegrad ein Pflegegeld in Höhe von 990€ monatlich ausbezahlt.
Dies deckt aber meist nur einen Bruchteil der Pflegekosten.
Gerne informiere ich Sie deswegen zu den Themen Pflegesachleistung, Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen.
Ihre Pflegeberaterin
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